KFZ Gutachter in Recklinghausen
Wir helfen ihnen Schnell und Professionell bei einem Schadenfall
KFZ GUTACHTER IN RECKLINGHAUSEN, NACH EINEM UNFALL…
– sollten Sie direkt handeln und unbedingt von Ihrem freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen ein KFZ Gutachten in Recklinghausen von dem Schaden, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, fachmännisch erstellen lassen. Das dann vorliegende Unfallschadengutachten sorgt für Ihre Rechtssicherheit, indem es Ihnen, Anwälten und den Versicherern, verbindliche Daten nachweist.
- Was die Reparatur am Unfallfahrzeug voraussichtlich an Kosten in Anspruch nehmen würde(Reparaturkosten)
- Wieviel ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im jeweiligen Zeitfenster des Unfallschaden kosten würde (Wiederbeschaffungswert)
- Wie lange die fachmännische Reparatur des Unfallfahrzeuges an Zeit beanspruchen, bzw. die Wiederbeschaffung dauern würde
- In welchem Maß und Umfang nach einer fachmännischen Unfallreparatur eine Wertminderung eintreten würde(merkantile Wertminderung)
- Ob tatsächlich ein gesicherter Totalschaden vorliegt(und Sie in diesem Fall Anspruch auf Erstattung eines Sachverständigenhonorars für die Überprüfung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs besitzen)
Abgeleitet aus $823BGB ist der jeweilige Unfallverursacher oder Unfallschuldner verpflichtet, den entstanden Schaden am Kraftfahrzeug des Geschädigten zu ersetzen. Es ist unsere verantwortungsvolle Aufgabe als KFZ-Sachverständigen, diesen Schaden zu erörtern, zu quantifizieren und eine abschließende Bewertung darüber abzugeben, welche im Zweifelsfall auch vor Gericht standhalten würde.
Bitte beachten Sie: Teil der Schadensersatzansprüche des Geschädigten sind alle auflaufenden Kosten die notwendig sind, um den Ursprungszustand Ihres KFZ’s vor dem Unfall wiederherzustellen, d.h., Sachverständigenhonorars, evtl. Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen(Ersatzautomobil),Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit und möglicherweise auch noch Schmerzensgeld.
Ein KFZ Gutachten in Recklinghausen ist damit die notwendige Voraussetzung für die sachgemäße Quantifizierung der Schadensansprüche(bezüglich des reinen Sachschadens),die Sie gegenüber dem Unfallverursacher(bzw. dessen Haftpflichtversicherung)geltend machen können. Da die Kosten für ein detailliertes und qualifiziertes Unfallgutachten, wie bereits geschildert, einen Großteil Ihrer Schadensansprüche gegenüber dem in der Haftpflicht stehenden Verursacher darstellen, sollten Sie als Geschädigter auf jeden Fall ein dementsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Sie müssen unbedingt beachten, dass ein fachmännisches Unfallschadensgutachten wesentlich umfangreicher ausfallen kann als ein Kostenvoranschlag einer beliebigen KFZ-Werkstatt Ihrer Wahl oder der Wahl der Versicherung des Unfall- ,bzw. Schadenverursachers. Aufgrund von Erfahrungen sind wir in der Lage Folgeschäden einzuschätzen, wobei sich die Kosten dann gegebenenfalls nicht nur auf die Reparatur und Instandsetzung oberflächlicher Schäden beschränken würden.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme