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KFZ-Sachverständigenbüro Kara

Ihr KFZ Gutachter in Marl

Kfz Gutachter in Marl

für eine schnelle Regulierung.

Sie sind nach einem Unfall auf der Suche nach einem zuverlässigen und erfahrenen Kfz Gutachter in Marl, Recklinghausen oder an anderen Standorten?

Nach einem Verkehrsunfall benötigen Sie ein Unfallgutachten? Nutzen Sie Ihr Recht als Unfallgeschädigter und lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall unabhängig beraten.

Wir erstellen Ihr Kfz Gutachten unkompliziert und schnell.

Rückruf-Service

Kostenlos, unverbindlich & bequem!

Hier prüft der Tüv Süd

Als TÜV Süd Auto Partner führen wir an unserer eigenen Prüfanlage Hauptuntersuchungen durch. Wir führen gerne die wichtigsten Checks inklusive Abgasmessungen für Sie durch und sorgen dafür, dass Sie sicher unterwegs sind.

Bringen Sie Ihr Auto ganz einfach zu uns. Wir kümmern uns um alles!

Rufen sie uns direkt an unter: 0170-9948618 oder vereinbaren sie einen Online Termin!

KFZ-Gutachten vor Ort. Bei Ihnen oder uns!

Wir kontaktieren Sie und werden im Anschluss persönlich bei Ihnen erscheinen. Die Kosten für das qualitative, fachmännische Gutachten wird die gegnerische Versicherung übernehmen und begleichen. Wir sind selbstverständlich qualifizierte und zertifizierte Sachverständige im KFZ-Bereich. Die Begutachtung und Abwicklung des gesamten Umfallschadens geschieht zeitnah, schnell und unkompliziert.

Wir sind seit Jahren im KFZ-Gutachterbereich tätig und behaupten uns über qualifizierte und zertifizierte KFZ-Sachverständige, die Ihnen jederzeit mit Rat und Tat, nach bestem Wissen und Gewissen, zur Verfügung stehen. Die von uns erstellten KFZ-Begutachtung Ihres gesamten Unfallschadens und sämtliche Formalitäten geschehen bei uns absolut zeitnah und unkompliziert.

Wahl des Kfz-Sachverständigen

Es ist Ihr persönliches Recht als Geschädigter einen Automobilexperten/KFZ-Gutachter Ihrer Wahl, bzw. Ihres Vertrauens zu beauftragen, um Beweise zu sichern, zu speichern und die Höhe des an Ihrem KFZ entstandenen Schaden zu ermitteln.

Sie dürfen dies sogar in Auftrag geben wenn die Versicherungsgesellschaft einen Experten beauftragt oder einen Bericht ihrerseits erstellt hat. Die Versicherung ist in der Regel verpflichtet für eine individuelle, fachmännische Beratung die Kosten zu übernehmen. Ein „geringfügiger Schaden “ stellt eine Ausnahme dar, wobei die maximale Entschädigung ca. 750€ beträgt. In diesem Fall können wir ein Kurzgutachten erstellen. Tritt ein dementsprechender Sonderfall bei Ihnen auf, können wir individuell und spontan handeln und einen Kurzbericht für Sie erstellen, den die gegnerische Versicherung im Regelfall bezahlen muss.

Beweissicherung

Sie erhalten eine Entschädigung wenn die aufgenommenen und gesicherten Beweise über die Ausmaße des Schadens der gegnerischen Versicherung lückenlose und in nachvollziehbarer Darstellung vorliegen. Dies stellt sicher, dass Unfallverluste vollständig erkannt, bewertet und ggf. behoben werden. Bei eventuellen Streitigkeiten ist es nicht selten erforderlich, die Nachweise über Art und Ausmaß des an ihrem KFZ entstandenen Schaden zu Beweiszwecken sorgfältig aufzubewahren. Passiert ein erneuter Unfall sind Vorschäden an Ihrem KFZ in dessen Historie gespeichert.

Reparieren oder Auszahlen?

Es ist ihr persönliches Recht und Sie können frei wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder einen Bericht verwenden möchten (individuelle Rechnung ) verwenden möchten, um den entsprechenden Schaden zu kompensieren. Die Uneinigkeit der verletzenden Partei, wie etwa ein Gutachten, kann nur einen geringen Schaden oder frühere Schäden aus der KFZ-Historie ungültig machen. Beim Kauf eines reparierten Fahrzeugs ist es in der Regel erforderlich die Fakten des Unfalls offen zu legen. Der Schadensbericht und die Fotos können das genaue Ausmaß des Schadens für jeden Käufer belegen, was bedeutet, dass der Wert angepasst, bzw. angemessen reduziert werden kann.