Als KFZ-Gutachter stehen wir Ihnen in Verbindung mit geltendem Gesetz selbstverständlich gerne helfend zur Seite. Der Unfallverursacher haftet im Schadenfall gemäß $249 BGB und ist verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden, samt aller unfallbedingt entstandenen Kosten, zu ersetzen. Gebühren und Honorar für den begutachtenden KFZ-Sachverständigen sind selbstverständlich eingeschlossen.
Sie können mit unserem fachmännisch erstellten Unfallgutachten Ihren rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher und dessen regulierenden Versicherung vollständig und lückenlos nachweisen. Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls unfallbedingte Wertminderung, sowie alle anderen Fahrzeugdaten ermittelt.