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AGBS

AGBS

für die Erstellung von Sachverständigengutachten durch Kfz Sachverständigenbüro Kara

Gültig ab 01.01.2019

 

  • 1 – Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

  • 2 – Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachten Erstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderungen zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere des Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind von AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen und nicht wahrheitsgemäßen oder unvollständigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspäteten oder nicht eingegangenen Dokumenten gehen nicht zu Lasten des AN.

  • 3 – Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  • 4 – Zahlungsbedingungen

Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach einer einmaligen erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigungen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

  • 5 – Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert  einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Die wird ggf. als Anhang dieser AGB beigefügt. Bei den Werten der Honorarliste handelt es sich um Netto-Kosten, zu denen stets die Mehrwertsteuer in aktueller Höhe hinzukommt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.

5.3. Die Nebenkosten werden wie folgt erhoben:

5.3.1. Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 zuzüglich MwSt. pro Stück berechnet, liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 0,50 zzgl. MwSt. berechnet.

5.3.2. Fahrtkosten 0,70 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer

5.3.3. Schreibkosten pro Seite: 1,40 € zzgl. Mehrwertsteuer

5.3.4. Porto / Telefon (pauschal):15,00 € zzgl Mehrwertstuer

5.3.5. EDV-Abrufgebühren (pauschal) 20,00 €, Fahrzeugbewertung 20,00 € jeweils zzgl. Mehrwertsteuer

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 150,00 zuzüglich MwSt. berechnet.

5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.7  Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.8  Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und  Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (Siehe auch 5.3).

  • 6 – Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß §5, 5.3 dieser AGB fällig.

  • 7 – Verschwiegenheit

7.1. Der Sachverständige wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter des Sachverständigen und sonstige Dritte, derer sich der Sachverständige zur Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient.

7.2. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der Sachverständige aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen von der Schweigepflicht entbindet.

  • 8 – Urheberrechtsschutz

8.1. Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.

8.2. Der Auftraggeber darf das vom Sachverständigen erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede andere Art der Verwendung, Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen gestattet.

8.3. Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen zulässig.

  • 9 – Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit €100,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

  • 10 – Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddatei verbleiben bei AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln.

  • 11 – Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

  • 12 – Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

  • 13 – Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • 14 – Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz- Sachverständigen  in Haltern am See. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  • 15 – Zusatz bei Kfz-Bewertungen

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, dem AN bzw. seinen Mitarbeiter vor Erstellung des Gutachtens die verkehrssicherheitbetreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörende Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an den Kfz-Sachverständiger  Jörg Schneider zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürften der Absprache mit dem Auftragnehmer.